Urteil gegen Ex-Richter bestätigt Tote Dose bildet Labyrinth des Verderbens
BGH wies Revision ab / Todesstrafe als Mißbrauch gewertet
Berlin (Reuter/ND). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des ehemaligen DDR-Richters Hans Reinwarth (75) bestätigt, der an Todesurteilen wegen Spionage mitgewirkt hatte. Bei politisch motivierten Strafverfahren stelle sich die Verhängung der Todesstrafe offenkundig als Mißbrauch und unerträglicher Willkürakt dar, hieß es in dem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil des in Berlin ansässigen 5. Strafsenats.
Senatsvorsitzender Heinrich Laufhütte schränkte jedoch ein, daß die Höchststrafe zur Tatzeit in der DD...
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