Schlappe für Pilotenspiel
(ADN). Betreiber des sogenannten Piloten- oder Pyramiden-Spiels haben vor dem Verwaltungsgericht eine Schlappe hinnehmen müssen. Es bestätigte in einem Beschluß ein Auskunfts- und Vorlageersuchen der Bankenaufsicht über ein Wertpapier-Depotkonto und das festgesetzte Zwangsgeld von 10 000 Mark als rechtmäßig.
Über das Konto bei einer Bank werden Wertpapiere sowohl für Teilnehmer an diesem Glücksspiel als auch für eine Anzahl von Direktanlegern erworben und verwaltet. Aus diesem sogenannten Sicherheitsfonds sollte eine Entschädigung der Mitspieler gewährleistet werden, die bei Beendigung des Spiels keine Gewinnausschüttung mehr erhalten hatten.
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