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„Generallinie“ und der Generalsekretär

Der Vorwurf, eine Änderung des Grenzregimes unterlassen zu haben, machte juristisch Sinn, wenn ein solcher Versuch eine minimale Aussicht auf Erfolg versprochen hätte. Jeder Vorstoß in diese Richtung wäre, unter den seinerzeitigen Bedingungen sofort als Versuch geahndet worden, die sogenannte Generallinie und die Person des Generalsekretärs in Frage zu stellen. Sie hätte im Politbüro oder in einem...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/597309.bgeneralliniel-und-der-generalsekretaer.html

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