• Politik
  • Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, Anklagevertreter im Politbüro-Prozeß:

„Rechtsgrundlage nicht konstruiert“

Herr Jahntz, die Angeklagten im Politbüro-Prozeß sagen, sie hätten nicht die Macht gehabt, die Mauer- und Grenztoten zu verhindern. Provozierende Frage an Sie: Warum klagen Sie Unschuldige an?

durch Unterlassen. Wieso nicht durch aktives Tun?

den Gesetzen gehandelt zu werden.

Wir klagen keine Unschuldigen an. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind die Angeklagten hinreichend verdächtig, sich im Sinne der Anklage strafbar gemacht zu haben. Die Angeklagten hatten die Macht, das tödlich wirkende Grenzregime zu ändern. Und sie hatten eine Rechtspflicht, eine Handlungspflicht verletzt, indem sie eben nicht die Humanisierung des Grenzregimes unternommen haben. Das machen wir ihnen zum Vorwurf, d. h. allen Angeklagten außer den Angeklagten Mückenberger und Dr Hager. Diesen werfen wir aktives Tun vor

Professor Uwe Wesel wirft Ihnen hinsichtlich dieser Rechtspflicht Konstruktion vor.

Rechtliche Grundlage ist das zur Tatzeit geltende DDR-Rech...


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