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Gericht: Herzberg darf weiter entsorgen

Tierkörperbeseitigungsanlagen kommen nicht aus den Schlagzeilen

  • Lesedauer: 1 Min.

Es wird enger für die von Landwirtschaftsminister Zimmermann präferierte, mit mehr als 120 Millionen Mark in der Kreide stehende Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) Brandenburg. Nachdem es nicht gelungen war, die konkurrierende Abdeckerei D.B. Herzberg Recycling GmbH mit einer dubiosen Durchführungsbestimmung aus dem Rennen zu werfen, das Land statt dessen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vom Oberverwaltungsgericht zu einer Million Mark Buße verurteilt wurde, gab es gegen Ende des letzten Jahres Versuche, den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Potsdam (PTZ) als einzige funktionierende Körperschaft dieser Art im Land durch Austritt der SPD-dominierten Landkreise zu sprengen. So sollte doch noch ein Vertrag mit Herzberg verhindert werden.

Schließlich versuchte der Landkreis Teltow-Fläming, eine vorläufige Verfügung gegen die Vereinbarung mit der D.B. Herzberg Recycling GmbH zu erwirken und scheiterte mit diesem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Nun mußte wiederum das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Doch auch dort sehen die Richter die Interessen des Landkreises nicht geschädigt, wenn Herzberg für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und die Stadt Potsdam die Kadaverbeseitigung übernimmt.

Für die überdimensionierten Anlagen Rüdnitz und Bresinchen allerdings dürfte diese Entscheidung ein weiterer Schritt zum gefürchteten Konkurs sein.

ERICH SCHECH

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