Abbrecher sind einkalkuliert

Hamburgs Senat will mit Hartz IV viel Geld sparen und so den Etat sanieren

  • Andreas Grünwald, Hamburg
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

In Hamburg haben die Arbeitsagentur und die Behörde für Wirtschaft und Arbeit ein 225-Millionen-Euro-Programm »zur Förderung und Beschäftigung von Arbeitslosen« vereinbart.

10000 Ein-Euro-Jobs, weitere 20000 »Aktivierungen«, also Trainingsmaßnahmen und Ähnliches - so soll Hartz IV im kommenden Jahr in Hamburg aussehen. Damit soll »jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen« ein Angebot unterbreitet werden. 83000 Arbeitslose und 90000 »erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger« zählt die Hansestadt-Statistik. Angesichts dieses Missverhältnisses von Angebot und Nachfrage dürften Maßnahmenabbrüche einkalkuliert sein - ebenso wie die daraufhin gekürzten Arbeitslosengelder. Aus der Sicht des Senats ein lukratives Geschäft. Um 58 Millionen Euro reduzierte Ausgaben sind für 2005 vorgesehen. Für Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) bieten die Ein-Euro-Jobs eine Gelegenheit für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, zum Ausgleich für erhaltene Hilfeleistungen Tätigkeiten auszuüben, die im öffentlichen Interesse liegen. Hier setzt die Kritik der Gewerkschaft ver.di an. Hamburgs ver.di-Chef Wolfgang Rose sprach vom »dritten Arbeitsmarkt« ohne Arbeitnehmerrechte. Sein Arbeitsmarktexperte Roland Kohsiek fürchtet, dass »reguläre, tariflich gesicherte Tätigkeiten nun Stück für Stück an Billig-Jobber vergeben werden«. Tausende Arbeitsplätze seien in Gefahr, denn zeitgleich werde der Druck auf öffentliche Dienstleistungsbereiche durch Haushaltskürzungen erhöht. Die Versuchung, dann schrittweise Personal durch Ein-Euro-Kräfte zu ersetzen, sei groß. Kohsiek denkt an die Kitas, Pflegeberufe, den städtischen Gartenbau, Friedhöfe, Bibliotheken und Museen. Hier drohe ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten qualifizierter Fachkräfte. In einem Brief an Uldall und die Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) fordert die Gewerkschaft eine Vereinbarung mit dem Senat. Dieser solle sich verpflichten, die Einrichtung solcher »Arbeitsgelegenheiten« an die Zustimmung der Betriebs- und Personalräte zu knüpfen. Unabdingbares Prüfungskriterium sei die »Zusätzlichkeit« der Tätigkeiten. Die Gewerkschaft fordert zudem, dass diese Neubeschäftigten sozial- und krankenversichert sind. Ein regulärer Arbeitsvertrag sei auch deshalb unabdingbar, damit diese Arbeitnehmer einen Betriebsrat haben, der für sie zuständig ist. Auch generell kritisiert Wolfgang Rose das Hartz IV-Gesetz. Er fordert, das Arbeitslosengeld II nicht pauschal zu zahlen, sondern nach dem vorhe...

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