Differenz zwischen Hauptwasserzähler und dem Verbrauch in den Wohnungen

Bei der Abrechnung des Wasserverbrauchs für unseren Wohnblock mit 32 Wohnungen (davon vier unbewohnt) stellte sich eine Differenz zwischen dem vom Hauptzähler im Haus gemessenen Wasserverbrauch und dem in den Wohnungen gemessenen Verbrauch heraus. 2002 betrug die Differenz 181 m³ und 2003 waren es 174 m³ mehr als in den Wohnungen gemessen wurde. Gibt es für solche Abweichungen Richtwerte?
Willy B., Niederschöna

Messdifferenzen sind eine allgemeine und seit langem bekannte Erscheinung. Sie entstehen, weil die Wohnungswasserzähler nicht so genau messen und auch etwas später »anspringen« als der Hauptwasserzähler des Hauses. Das ist auch nicht durch die Konstruktion und das Eichen der Zähler (was gesetzlich vorgeschrieben ist) gänzlich zu vermeiden. Die Eichordnung lässt Messdifferenzen zwischen Plus/Minus zwei bis fünf Prozent zu. In der Praxis gelten Verkehrsfehlergrenzen, die bis zu zehn Prozent von den Sollwerten abweichen dürfen.
Die Rechtsprechung hält sogar Differenzen von 20 bis 25 Prozent für zulässig. Ist die Messdifferenz noch höher, gehen Gerichte davon aus, dass die Ursachen in Mängeln des Leitungsnetzes zu suchen sind. Dafür sind Vermieter verantwortlich. Je nachdem, wie geurteilt wird, müssen sie für die gesamte Differenz oder für den Anteil einstehen, der über diesem Umfang liegt. Je größer die Differenzen allerdings sind, desto notwendiger ist es, das Leitungsnetz auf undichte Stellen zu überprüfen. Auch tropfende Wasserhähne oder undichte Toilettenspülungen können zu solchen Differenzen führen, weil der Wasserzähler in der Wohnung möglicherweise nicht anspringt. Diesen »tröpfelnden« Verbrauch registriert aber der Hauptzähler.
Mieter sind verpflichtet, Verluste zu vermeiden. Bemerken sie so etwas, auch außerhalb der Wohnung, müssen sie schon in eigenem Interesse den Vermieter informieren. Dieser darf nämlich Differenz- bzw. Verlustmengen anteilmäßig auf den Wasserverbrauch umlegen, der in den Wohnungen gezählt wird. Das bedeutet: Wer einen höheren Wasserverbrauch hat, trägt einen größeren Anteil an den Differenzkosten als derjenige, der weniger Wasser verbraucht. Für Interessierte lohnt es sich, im »Betriebskostenkommentar« von Eisenschmid, Rips und Wall, DMB-Verlag 2004, Seite 225 nachzulesen. Er kann bei jedem Mieterverein eingesehen werden.
H. K.Bei der Abrechnung des Wasserverbrauchs für unseren Wohnblock mit 32 Wohnungen (davon vier unbewohnt) stellte sich eine Differenz zwischen dem vom Hauptzähler im Haus gemessenen Wasserverbrauch und dem in den Wohnungen gemessenen Verbrauch heraus. 2002 betrug die Differenz 181 m³ und 2003 waren es 174 m³ mehr als in den Wohnungen gemessen wurde. Gibt es für solche Abweichungen Richtwerte?
Willy B., Niederschöna

Messdifferenzen sind eine allgemeine und seit langem bekannte Erscheinung. Sie entstehen, weil die Wohnungswasserzähler nicht so genau messen und auch etwas später »anspringen« als der Hauptwasserzähler des Hauses. Das ist auch nicht durch die Konstruktion und das Eichen der Zähler (was gesetzlich vorgeschrieben ist) gänzlich zu vermeiden. Die Eichordnung lässt Messdifferenzen zwischen Plus/Minus zwei bis fünf Prozent zu. In der Praxis gelten Verkehrsfehlergrenzen, die bis zu zehn Prozent von den Sollwerten abweichen dürfen.
Die Rechtsprechung hält sogar Differenzen von 20 bis 25 Prozent für zulässig. Ist die Messdifferenz noch höher, gehen Gerichte davon aus, dass die Ursachen in Mängeln des Leitungsnetzes zu suchen sind. Dafür sind Vermieter verantwortlich. Je nachdem, wie geurteilt wird, müssen sie für die gesamte Differenz oder für den Anteil einstehen, der über diesem Umfang liegt. Je größer die Differenzen allerdings sind, desto notwendiger ist es, das Leitungsnetz auf undichte Stellen zu überprüfen. Auch tropfende Wasserhähne oder undichte Toilettenspülungen können zu solchen Differenzen führen, weil der Wasserzähler in der Wohnung möglicherweise nicht anspringt. Diesen »tröpfelnden« Verbrauch registriert aber der Hauptzähler.
Mieter sind verpflichtet, Verluste zu vermeiden. Bemerken sie so etwas, auch außerhalb der Wohnung, müssen sie schon in eigenem Interesse den Vermieter informieren. Dieser darf nämlich Differenz- bzw. Verlustmengen anteilmäßig auf den Wasserverbrauch umlegen, der in den Wohnungen gezählt wird. Das bedeutet: Wer einen höheren Wasserverbrauch hat, trägt einen größeren Anteil an den Differenzkosten als derjenige, der weniger Wasser verbraucht. Für Interessierte lohnt es sich, im »Betriebskostenkommentar« von Eisenschmid, Rips und Wall, DMB-Verlag 2004, Seite 225 nachzulesen. Er kann bei jedem Mieterverein eingesehen werden.
H. K.

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