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Versicherungsberater warnen vor Lebensversicherungen mit ABC-Waffen-Klausel
Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit haben viele Versicherungsgesellschaften eine neue Vertragsklausel geschaffen. Danach entfällt der Versicherungsschutz bei Terroranschlägen mit ABC-Waffen. Die Ausschlussklausel kommt auch zum Einsatz, wenn nur wenige Opfer zu beklagen sind. Experten warnen Verbraucher vor dem Abschluss von neuen Policen mit ABC-Waffen-Klausel.
Nach einer Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in Berlin an seine Mitgliedsfirmen werden Zahlungen an die Opfer ausgeschlossen, wenn »die Schäden nach Angriffen atomarer, biologischer und chemischer Waffen« erfolgten. Betroffen sind vor allem Risikolebens-, Kapitallebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die ABC-Klausel kommt dann zum Zug, »wenn der Einsatz oder das Freisetzen von ABC-Waffen darauf ausgerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden«. Damit kann die Leistung auch dann verweigert werden, wenn zwar nur wenige Opfer unmittelbar betroffen sind, der Anschlag aber eine Gefährdung für eine größere Zahl von Personen darstellte.
Vorreiter sind Allianz, AXA und Neue Leben. »Inzwischen haben auch andere Gesellschaften diese Klausel übernommen«, heißt es beim Bundesverband der Versicherungsberater e. V. (BVVB) in Köln. BVVB-Experte Georg Pitzl warnt vor dem Abschluss bei Gesellschaften, die auf einem ABC-Ausschluss bestehen. Pitzl: »Auch wenn es sich um eine hypothetische Gefährdung handelt, so kann doch niemand ausschließen, Opfer eines Anschlags zu werden, egal ob im Urlaub, auf Bahnhöfen, in Kirchen.« Die finanziellen Folgen für den Einzelnen wären erheblich, da die private Vorsorge zusammenbrechen würde und »die Familie ruiniert wäre.«
Bisher ist nur von wenigen Versicherungsgesellschaften bekannt, dass sie eine ABC-Klausel anwenden. Andere Versicherer zögern noch, wohl, weil man die öffentliche Wirkung scheut. Mitarbeiter der Assekuranz sollen sich erschreckend uninformiert zeigen, kritisieren die freien Vertreter. »Es scheint«, vermutet ein BVB-Sprecher, »dass der Ausschluss auch innerhalb der Gesellschaften nicht bekannt werden soll, damit der Verkauf von neuen Policen nicht gefährdet wird«.
Vorsicht ist auch bei Lebensversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen der betrieblichen Altersversorgung geboten.
Vor allem die Allianz als Marktführerin hat zahlreiche Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Für Neuabschlüsse innerhalb bestehender Gruppenverträge gelten üblicherweise »die jeweils aktuellen Bedingungen«. Jeder Kunde sollte deshalb klären, ob dieser neue Ausschluss bei ihm zum Tragen kommt, Versicherungsverträge, die in jüngerer Zeit abgeschlossen wurden, sollten überprüft werden.
Auch bei anderen Versicherungsverträgen kann sich ein Blick ins Kleingedruckte lohnen.
Haftungs- und Sachrisiken sind über die »Allgemeinen Versicherungsbedingungen« gegen Terrorismus »meist abgedeckt«, heißt es beim Gesamtverband der Versicherungsgesellschaft. Für Altverträge dürfte dies stimmen, aber es zeichnet sich ein Trend ab, bei neuen Abschlüssen das Terrorrisiko auszuschließen. Dies betrifft auch Reise-Poli...
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