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Keine Zaren-Rettung

In Kreisen der Herrschenden Rußlands war man sichtlich erleichtert, als Nikolaus II. den Ausnahmeparagraphen 87 der »Grundgesetze des Russischen Staates« erstmals anwandte. Der Paragraph ermöglichte die Verabschiedung von Gesetzen ohne die gesetzgebenden Organe, wenn dies »außerordentliche Umstände« erforderten, sah jedoch ihre Bestätigung durch diese Organe binnen zwei Monaten vor. So konnte am 9...

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