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Förderanträge müssen bis Ende März gestellt werden

  • Kurt Stenge
  • Lesedauer: 2 Min.

chen«, beruflichen Aufstieg, Selbständigkeit sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

? HORIZON umfaßt Qualifizierungsmaßnahmen zugunsten von Behinderten.

? INTEGRA soll vor allem die Gruppe der Migranten und Flüchtlinge fördern. Hinzu kommen Maßnahmen zugunsten sozial benachteiligter Gruppen wie Drogenabhängiger, Strafgefangener und Obdachloser. Außerdem kommen Maßnahmen zugunsten von Langzeitarbeitslosen in Betracht. Die Projekte sollen sich besonders um die Schaffung von angepaßten Arbeitsplätzen oder eine verbesserte Qualität der Ausbildung bemühen.

? YOUTHSTART soll vor allem solchen Jugendlichen zugute kommen, die aufgrund ihrer sozialen Ausgangsbedingung oder

wegen fehlender schulischer Qualifikation über schlechte Startchancen verfügen. Im einzelnen geht es um Beratung und Förderung einer Ausbildung bzw. deren Verbesserung sowie um die Qualifizierung von Ausbildern.

Um Fördermittel können sich Initiativen, Firmen, Bildungsträger etc. (keine Privatpersonen) bewerben. Die Projekte sollen sich an eine der erwähnten Gruppen richten und darüber hinaus innovativen Charakter haben; d. h. die Maßnahmen müssen sich von denen der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit unterscheiden.

Weiterhin muß das Merkmal der Transnationalität erfüllt sein. Zu diesem Zweck muß mit mindestens zwei Partnern aus der EU zusammengearbeitet werden. Kontakte müssen nicht bestehen,

sondern werden, wenn nötig, später vermittelt. Allerdings sollte schon bei der Antragstellung angegeben werden, welche Ziele eine transnationale Partnerschaft haben sollte, und eventuell auch, mit welchen Mitgliedsländern eine Zusammenarbeit sinnvoll sein könnte.

Förderanträge werden - mit Ausnahme bundesweiter Projekte - von den Sozialministerien der Länder bewilligt. Diese haben die konkrete Abwicklung an Privatfirmen delegiert. In Berlin ist zuständig die ECC GmbH, H.J. Evenwell, Tel.: 030-318 65 00, in Thüringen die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Karen Bössenrodt, Tel.: 0361-222 3155. In den anderen ostdeutschen Ländern ist jeweils die BBJ Servis GmbH damit befaßt; Brandenburg: Rodin Knapp, Tel.: 0331-747 71 23, Mecklenburg-Vorpommern: Petra Wieczorek, Tel.: 0385-57 39 46, Sachsen: Gerd Junghans und Stefanie Lindner, Tel.: 0371-381 920, Sachsen-Anhalt: Regina Stipani, Tel.: 03928-46 96 00. Bundesweit ist das Europabüro für Projektbegleitung (efp) zuständig, Tel.: 0228-985 99 10 oder 11.

Kurt Stenger

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