Langer Weg für Gläubiger

Bevor der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt, muß der Gläubiger einige Instanzen durchlaufen. Diese hat das R+V Infocenter für Sicherheit und Vorsorge aufgelistet.

Zunächst schickt der Gläubiger dem Schuldner eine schriftliche Mahnung. Meist wird mehrfach gemahnt, notwendig ist das nicht.

Amtsgericht stellt Mahnbescheid aus

Erfolgt keine Reaktion, beantragt der Gläubiger beim Amtsgericht einen Mahnbescheid, vor allem um Verjährungsfristen zu durchbrechen. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Widerspruch einlegen. Bleibt dieser aus, erläßt das Gericht auf Gläubigerantrag den Vollstrekkungsbescheid...


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