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Bundessozialgericht: Keine Frührente für kranke Langzeitarbeitslose

Stelle gefunden hatte, auf eine vorzeitige Erwerbsunfähigkeitsrente geklagt. Un- und angelernte Arbeitnehmer, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente beantragen, können nach dem Beschluß nun weiterhin auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, wenn sie medizinisch - auch mit Einschränkungen - noch vollschichtig arbeitsfähig sind. Daß dort in der Realit...

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