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Verkehrssicher

Wer ein Unfall-Auto verkauft, das nicht fachgerecht repariert wurde und deshalb möglicherweise nicht verkehrssicher ist, muß dies dem Käufer mitteilen. Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm (Az.: 32 U 70/96, DAR 96, 499). Erfolgt dieser Hinweis nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, selbst dann, wenn ihm die Unfalleigenschaft des Fahrze...

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