Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Scheckkarte gestohlen
Wenn die Scheckkarte gestohlen wird, führt der erste Weg des Inhabers zur Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die Bank hat dafür zu sorgen, daß keine Abbuchungen mehr erfolgen. Wird das Konto danach trotzdem belastet, an einem Geldautomaten im Ausland zum Beispiel, haftet die Bank für den Schaden. Das Landgericht Hanau (Az.: 7 O 9/95) entschied, daß das Geldinstitut in einem solchen Fall dem Kun...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/658049.scheckkarte-gestohlen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.