||ä|pbe^^|7l|ill5tl Wohnanlage: Nicht machen, was man will

In einer Wohneigentumsanlage soll eine Terrasse zu einem Wintergarten umgebaut werden. Dabei handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die über die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Deshalb müssen alle Wohnungseigentümer einer solchen Veränderung zustimmen, beschloß das Oberlandesgericht Köln (Az. 16 Wx 205/96).

Kinder der Hausbewohner und ihre Freunde dürfen auf den gemeinschaftlichen Gru...


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