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Anrechnung auf Betriebszugehörigkeit

Wird der Soldat im Anschluß an den Grundwehrdienst oder an eine Wehrübung als Arbeitnehmer eingestellt, so wird ihm die Zeit des Wehrdienstes auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet, nachdem er sechs Monate lang dem Betrieb angehört. Regelzeit für Ausbildung ist einzuhalten Das gleiche gilt für Wehrpflichtige, die im Anschluß an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf als Arbeitnehmer förder...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/658065.anrechnung-auf-betriebszugehoerigkeit.html

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