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Garagengrundstück gekündigt-was nun?

des Vertrages verlangt werden. Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung müßte zuallererst durch die Verwalterin der Nachweis erbracht werden, daß sie im Rahmen ihrer Verwaltertätigkeit Vollmacht hat, die bestehenden Verträge zu kündigen. Ist das gegeben, muß die Kündigung eine Begründung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Erfolgt die Kündigung ohne Erläuterung des gesetzlichen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/658067.garagengrundstueck-gekuendigt-was-nun.html

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