Schwarze Staubflecken an der Wand

In der Neubauwohnung traten plötzlich schwarze staubige Flecken an der Wand auf. Dies sei kein Schimmel, sondern Fogging, meinte ein Nachbar. Was ist das eigentlich und was könnte die Ursache dafür sein?
Robert J., Berlin

Solche Erscheinungen treten meistens in der Heizperiode auf. Betroffen sind davon Neubauten und alte Häuser, nachdem dort Renovierungsmaßnahmen ausgeführt worden sind. Die rußähnlichen schwarzen Flecken sind nicht vordergründig auf unzureichendes Lüften zurückzuführen, wie dies zumeist von Vermietern behauptet wird.
Experten sehen die Ursachen von Fogging (englisch: vernebelt ) teilweise in Baumaterialien, die so genannte höhersiedende organische Verbindungen an die Luft abgeben oder auch in baulichen Fehlern wie Kältebrücken, schadhaften Isolierungen oder in zu hoher Luftfeuchtigkeit. Ganz genau lassen sich die Ursachen nicht immer bestimmen. So kann z. B. sogar ein Laminat-Fußboden oder eine neu aufgebrachte Wandfarbe oder Tapete die Ursache sein.
Mietrechtlich gesehen berechtigt Fogging zur Mietminderung und ggf. zum Schadenersatz sowie auch zum Anspruch auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung (Urteil AG Hamburg vom 1. August 2000, Az. 48 S 299/99).

Eine Pflicht des Mieters zur Beseitigung der Flecken kann nicht mit Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen begründet werden. Die Rechtsprechung im Hinblick auf Fogging ist unterschiedlich, weil diese Erscheinung nicht immer eindeutig dem Mieter oder dem Vermieter anzulasten ist. Kann jedoch ein Vermieter nachweisen, dass der Schaden nicht seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist, muss der betreffende Mieter beweisen, dass er die Flecken nicht verursacht hat.

In »Das Mieterlexikon« des Deutschen Mieterbundes, Ausgabe 2005, wird auf den Seiten 144 und 145 mit Hinweis auf Urteile darauf eingegangen. rdt.In der Neubauwohnung traten plötzlich schwarze staubige Flecken an der Wand auf. Dies sei kein Schimmel, sondern Fogging, meinte ein Nachbar. Was ist das eigentlich und was könnte die Ursache dafür sein?
Robert J., Berlin

Solche Erscheinungen treten meistens in der Heizperiode auf. Betroffen sind davon Neubauten und alte Häuser, nachdem dort Renovierungsmaßnahmen ausgeführt worden sind. Die rußähnlichen schwarzen Flecken sind nicht vordergründig auf unzureichendes Lüften zurückzuführen, wie dies zumeist von Vermietern behauptet wird.
Experten sehen die Ursachen von Fogging (englisch: vernebelt ) teilweise in Baumaterialien, die so genannte höhersiedende organische Verbindungen an die Luft abgeben oder auch in baulichen Fehlern wie Kältebrücken, schadhaften Isolierungen oder in zu hoher Luftfeuchtigkeit. Ganz genau lassen sich die Ursachen nicht immer bestimmen. So kann z. B. sogar ein Laminat-Fußboden oder eine neu aufgebrachte Wandfarbe oder Tapete die Ursache sein.
Mietrechtlich gesehen berechtigt Fogging zur Mietminderung und ggf. zum Schadenersatz sowie auch zum Anspruch auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung (Urteil AG Hamburg vom 1. August 2000, Az. 48 S 299/99).

Eine Pflicht des Mieters zur Beseitigung der Flecken kann nicht mit Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen begründet werden. Die Rechtsprechung im Hinblick auf Fogging ist unterschiedlich, weil diese Erscheinung nicht immer eindeutig dem Mieter oder dem Vermieter anzulasten ist. Kann jedoch ein Vermieter nachweisen, dass der Schaden nicht seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist, muss der betreffende Mieter beweisen, dass er die Flecken nicht verursacht hat.

In »Das Mieterlexikon« des Deutschen Mieterbundes, Ausgabe 2005, wird auf den Seiten 144 und 145 mit Hinweis auf Urteile darauf eingegangen. rdt.

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