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Kündigung bleibt vorerst
Berlin (ND-W.Hübner). Das Arbeitsgericht Berlin hat am Mittwoch einen Antrag des früheren Betriebsratsvorsitzenden der »Berliner Zeitung«, Peter Venus, auf einstweilige Verfügung gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Die Zeitung hatte Venus, der nach wie vor dem Betriebsrat angehört, am 23. September 1997 gekündigt, weil sie durch seine Mitarbeit ihre Tendenz gefährdet sieht. Venus war in den 80er Jahren als IM des MfS geführt worden und hatte über die politische Stimmung in der Redaktion berichtet. Berichte über konkrete Personen wurden nicht gefunden. Die Zeitung beruft sich bei der Kündigung auf eine Leserbefragung, derzufolge ein Viertel der Abonnenten das Blatt nicht mehr lesen würde, wenn IM als Redakteure beschäftigt sind. Venus' Verteidiger nannte diese Umfrage zweifelhaft. Endgültig soll über den Fall noch dieses Jahr entschieden werden. Seite 3
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