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Nicht leidensgerecht

Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für einen wegen Krankheit nur noch eingeschränkt einsetzbaren Mitarbeiter einen »leidensgerechten« Arbeitsplatz zu schaffen. Auch die Freikündigung eines von einem anderen Beschäftigten besetzten Arbeitsplatzes sei nicht erforderlich, hieß es in einem Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts. Das Landesarbeitsgericht wies damit die Kündigungss...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/696179.nicht-leidensgerecht.html

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