WM Kani Yilmaz trotz Haftstrafe frei

Urteil gegen den kurdischen Politiker fiel nach Absprachen hinter den Kulissen und im Spannungsfeld zwischen höheren Interessen und Terrorismus Von Ursula Ünlü und Peter Vogel

KaniYi maz

Foto: privat

Ein ungewöhnlicher Strafprozeß, der als Terrorismusverfahren nach Paragraph 129a eingeleitet worden war, ging am Mittwoch zu Ende. Nach rund dreieinhalb Jahren Haft, aber nur zehn Verhandlungstagen war Kani Yilmaz, ehemaliger Europasprecher der ERIMK (Befreiungsfront Kurdistan), gestern nachmittag, 15.14 Uhr, wieder auf freiem Fuß.

Das zuvor gefällte Urteil des 3. Strafsenats des Celler Oberlandesgerichtes lautet jedoch: siebeneinhalb Jahre Haft. Dieser Widerspruch erklärt sich juristisch damit, daß über die Hälfte der im Urteil verfügten Strafe bereits als verbüßt gilt und eine Freilassung damit möglich ist. Inhaltlich erklärt es sich mit den das ganze Verfahren bestimmenden Absprachen hinter den Kulissen. Noch in seinem Urteil hatte das Gericht den Haftbefehl aufrecht erhalten. Unmittelbar nach dem Urteil gab es entsprechenden Anträgen der Anwälte von Yilmaz auf Aufhebung des Haftbefehls statt. Mit dem

Urteil ...


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