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Verfassungsgericht weist Jelzin zurecht

»Beutekunst« Präsident zur Unterschrift unter Gesetz verpflichtet

  • Lesedauer: 1 Min.

Moskau / Bonn (epd/dpa/ADN/ND). Das russische Verfassungsgericht hat am Montag morgen entschieden, daß Präsident Boris Jelzin das sogenannte »Beutekunst«-Gesetz unterschreiben muß. Der Präsident hatte die Unterschrift unter das »Beutekunst«-Gesetz wegen angeblicher Abstimmungsfehler im Parlament verweigert. Der Vertreter Jelzins vor dem Verfassungsgericht, Sergej Schachrai, sagte unmittelbar nach der Urteilsver kündung, daß der Präsident den Inhalt des »Beutekunst«-Gesetzes, der bei der Urteilsfindung nicht zur Debatte stand, ebenso wie die Abstimmungsverfahren anfechten werde. Mit dem »Beutekunst«-Gesetz, gegen das Jelzin sein anschlie-ßend von beiden Parlamentskammern

überstimmtes Veto eingelegt hatte, sollen die im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs in die Sowjetunion verbrachten Kulturgüter zu russischem Staatseigentum erklärt werden.

Die Bundesregierung sei auch nach dem Urteil des russischen Verfassungsgerichts davon überzeugt, daß das »Beutekunst«-Gesetz »internationalem Recht und völkerrechtlichen Verpflichtungen Rußlands widerspricht«. Das erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Herbert Schmülling vor Journalisten in Bonn. Die Bundesregierung hoffe, daß diese Gesichtspunkte bei der weiteren Behandlung des Gesetzes in Rußland Beachtung finden werden. Seiten 2 und 12

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