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Müssen Einbauten der Mieter beim Auszug wieder entfernt werden?
Im ND-Ratgeber Nr. 680 vom 23. Februar 2005 wurde erläutert, dass in der DDR von Mietern vorgenommene Einbauten in ihre Wohnungen beim Auszug nicht entfernt werden müssen. Es hieß auch, dass man nicht mal renovieren müsse. Demgegenüber wurde in der Zeitschrift »Bild der Frau« vom 12. Februar 2005 einer Mieterin, die gefragt hatte, ob sie Styroporplatten, die sie an der Decke angebracht hatte, wied...
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