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Für Leichtkrafträder abgeschafft

Die Steuerpflicht für Arbeitsmaschinen, Sportanhänger, Leichtkrafträder und -roller bis 125 cm 3 Hubraum ist ein Jahr nach ihrer Einführung wieder abgeschafft worden. Mit dieser Entscheidung korrigierte der Bundesrat am 10. Juli ein gesetzgeberisches »Versehen«. Ursprünglich sollten mit der Steuemeuregelung selbstfahrende Baumaschinen besteuert werden. Für je 25 cm 3 Hubraum wurden 3,60 Mark erhob...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/722073.fuer-leichtkraftraeder-abgeschafft.html

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