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  • Stolpes Verfassungsbeschwerde

Nicht kneifen

Nun hat Brandenburgs Ministerpräsident in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Macht das Sinn? Die Behauptung, Stolpe sei in der DDR »über 20 Jahre im Dienst des Staatssicherheitsdienstes tätig gewesen«, kommt dadurch nicht aus der Welt. Am Ende würde höchstens ihre Wiederholung verboten. Lohnt das Aufwand und Kosten, weitere Steuergeld...


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