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Anrechnung auf Witwenrenten

Die Anrechnung von Erlösen aus der vollständigen Verpachtung eines landwirtschaftlichen Unternehmens auf die Hinterbliebenenrenten der landwirtschaftlichen Alterssicherung ist zulässig. Das berichtet der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen in Kassel unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Der Gesetzgeber hat sich nach Einschätzung des Gerichts bei Neufassung der für...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/732805.anrechnung-auf-witwenrenten.html

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