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Rechtslage

Betriebsräte, denen auf diese Weise das Mitbestimmungsrecht bei Kündigung genommen wird, können gegen solche Verfahrensweisen nichts machen, denn das ist die Rechtslage. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat bei jeder Einstellung zu unterrichten, ob es sich um eine befristete oder eine Festanstellung handelt. Immer mehr Arbeitgeber machen von befristeten Einstellungen Gebrau...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/732830.rechtslage.html

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