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Gegen den Stau wegen Bau

(ADN). Das sogenannte Anti-Stau-Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 1999 in Kraft treten. Danach dürfen Baustellen nur noch in genehmigten Ausnahmefällen auf Straßen und Gehwege ausgedehnt werden. Die Gebühren dafür werden beträchtlich angehoben, Verstöße weit schärfer als bisher geahndet. Die Regelung könne bis Jahresende vom Abgeordnetenhaus be- schlossen werden, sagte Senatssprecher Butz.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/732832.gegen-den-stau-wegen-bau.html

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