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Nach dem Krieg ein zweites Mal verfolgt

Ein anderer Richter sprach Schönborn frei, weil der nur sein »Recht auf freie Meinungsäußerung« in Anspruch genommen habe. Auch Kuhnt wurde freigesprochen: Er habe keine Volksverhetzung begangen. Die Hamburger Richter waren besonders gründlich: Sie beauftragten das Bundeskriminalamt mit einer kriminaltechnischen Untersuchung des Anne-Frank-Manuskripts. Das Gutachten umfaßte vier Seiten. Die Herren...

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