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Hundehaltung in der Reichshauptstadt

In der noch gültigen Hundesteuerverordnung von 1939 haben sich nur die Abgaben geändert Von Almut Schröter

Rocky, ein Objekt der städtischen Steuerbegierde, trägt Pflichtmodeschmuck ND-Foto: B. Lange Wofür bezahle ich denn eigentlich die Hundesteuer?, fragt sich mancher Berliner Hundebesitzer Die Antwort: Die Stadt will sie haben. Sie darf dem Kommunalabgabengesetz von 1893 zufolge Hunde-und Lustbarkeitssteuern erheben, selbst wenn sie gar keinen finanziellen Bedarf hat. Hundesteuer ist eine Luxussteue...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/734909.hundehaltung-in-der-reichshauptstadt.html

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