Warnung vor Grillanzünder

Sommerzeit ist Grillzeit. Doch das Vergnügen kann schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Kleinkinder flüssige Grillanzünder mit Getränken verwechseln und davon trinken. Schon kleinste Mengen dieser paraffinhaltigen Öle können beim Verschlucken schwere Entzündungen auslösen. In den vergangenen fünf Jahren wurden dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 38 Unfälle mit flüssigen Grillanzündern gemeldet. In 35 Fällen waren Kleinkinder betroffen. So hatte beispielsweise im vergangenen Jahr ein zweijähriger Junge flüssigen Grillanzünder getrunken. Fast drei Wochen lag er mit einer schweren Lungenentzündung und nachfolgenden Atemwegserkrankungen im Krankenhaus. Das Kind wurde glücklicherweise vollständig geheilt. Angesichts solcher schwerwiegenden Komplikationen müssen Verbraucher Kleinkinder vor den Gefahren schützen. Flüssige Grillanzünder gehören nicht in die Reichweite von Kindern. Das BfR rät Eltern, feste Grillanzünder in Würfel- oder Riegelform zu verwenden. Sie sind weniger gefährlich, weil dort die flüssigen Bestandteile an Säge- oder Korkmehl gebunden sind. Paraffinhaltige Öle und Petroleumdestillate sind nicht nur in flüssigen Grillanzündern, sondern auch in Lampenölen enthalten. Speziell für Öllampen oder Gartenfackeln sind im Handel aber weniger gefährliche Ersatzstoffe, zum Beispiel auf Rapsölbasis, erhältlich. Hat ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auch noch so kleine Mengen an flüssigem Grillanzünder, Gartenfackel- oder Lampenöl getrunken, gelten folgende Regeln: Kein Erbrechen auslösen! Erbrochenes, und damit das Öl, kann in die Lungen eindringen. Sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen! Selbst bei den kleinsten Symptomen, wie Husten muss das Kind bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt werden. Das betreffende Produkt möglichst in der Originalverpackung mitnehmen, damit der behandelnde Arzt konkrete Produkthinweise an...

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