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Trampen ohne Gefahr?
Wer trampen will, sollte sich über die versicherungstechnischen Konsequenzen bewußt sein, mahnen Versicherungsexperten. Kommt es zu einem Unfall, den ein anderer Autofahrer verursacht hat, kann auch der Tramper vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung Schadenersatz verlangen. Ist der Autofahrer, der den Anhalter in seinem Wagen befördert, schuld an dem Unfall, so haftet er, bzw. sein Vers...
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