Urteile für Autoknacker und Rechtsanwalt
(ADN). Im Prozeß wegen schweren Bandendiebstahls und gewerbsmäßiger Bandenhehlerei von Luxusklasse-Autos sind am Montag sechs Angeklagte zu Freiheitsstrafen von vier bis acht Jahren verurteilt worden. Die 20. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts verhängte zugleich gegen den 59jährigen Rechtsanwalt Gerd Stübing wegen versuchter Strafvereitelung und Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Geldbuße von 100 000 Mark. Er wurde schuldig gesprochen, einem mitangeklagten Mandanten geraten zu haben, sich dem Prozeß durch Untertauchen zu entziehen. Der Anwalt bestritt die Vorwürfe. Anfang Mai 1999 war Stübing bereits wegen ungebührlichen Verhaltens mit vier Tagen Ordnungshaft belegt worden. Er hatte sich abfällig über die Prozeßführung geäußert.
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