- Ratgeber
- Kfz-Papiere
Der alte Fahrzeugschein hat ausgedient
Zum 1. Oktober 2005 werden Kraftfahrer sich von zwei vertrauten Dokumenten verabschieden müssen: Laut Dekra werden dann Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ersetzt. Der Grund für die Änderung ist eine EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente, die europaweit durch einheitliche Identifizierungscodes für eine verbesserte Lesbarkeit der Angaben zu Halter und Fahrzeug sorgt. Dekra weist darauf hin, dass die alten Fahrzeugpapiere grundsätzlich ihre Gültigkeit behalten. Ein Umtausch ist also nicht erforderlich.
Die neuen Zulassungsbescheinigungen werden allerdings vom 1. Oktober an bei Erstzulassung und jeder Änderung der Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle ausgegeben, also bei Ummeldung, Halterwechsel oder der Eintragung technischer Änderungen. Der Halter erhält dann immer die beiden Dokumente in neuer Ausfertigung. Bei manchen Fahrzeugänderungen nach Paragraf 19.3 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen die Fahrzeugpapiere bei Vorliegen eines Teilgutachtens wie bisher oft nicht sofort geändert werden, zum Beispiel beim Anbau von Spoilern, Anhängekupplung oder Breitreifen. Auch hier kann mit den .alten Fahrzeugdokumenten weitergefahren werden. Sie werden erst beim nächsten Besuch bei der Behörde ersetzt und aktualisiert.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein bleibt zumindest optisch dem bisherigen Dokument sehr ähnlich. Allerdings wird an Stelle der bisherigen Ziffern 1 bis 33 mit Codes gearbeitet: Wo bisher im Klartext zum Beispiel »Höchstgeschwindigkeit« stand, wird ein für alle europäischen Länder identischer Code aus Buchstaben und Ziffern zu finden sein - die Erläuterungen dazu gibt es dann auf der Rückseite des Papiers. So steht »P.1« für Hubraum. Daneben gibt es numerische Codes für national relevante Angaben wie »Herstellerkurzbezeichnung« (2) oder »Art des Aufbaus« (4).
Weit mehr Änderungen gibt es beim Nachfolger des Fahrzeugbriefs, der Zulassungsbescheinigung Teil II. Diese wird das Format DIN A4 haben und nur noch einseitig bedruckt sein. Grund dafür ist der einfachere Druckvorgang - die Folgen werden aber gerade Gebrauchtwagenkäufer schnell feststellen. Denn bisher konnten in einem Fahrzeugbrief bis zu sechs Halter in Folge aufgeführt werden, künftig sind es nur noch zwei. Wer also einen Vorführwagen kauft, der vorher auf das Autohaus zugelassen war, ist dann schon der zweite und somit letzte Halter auf dem Dokument. Ein weiterer Käufer muss neben den Gebühren für die Ummeldung auch für die neuen Papiere zahlen. Die Höhe der Gebühren steht noch nicht exakt fest.
Merkmal beider Dokumente soll neben der vereinfachten Lesbarkeit im grenzüberschreitenden Verkehr die höhere Fälschungssicherheit sein. So hatten Fahrzeugscheine bisher keine Registriernummer. Künftig wird sich die Spur gestohlener Dokumente besser zurückverfolgen lassen: Die fortlaufend ausgedruckte Nummer lässt sogar den Nachweis zu, an welchen Mitarbeiter der Behörden das jeweilige Dokument gegangen ist. Hinzu kommen Sicherheitsmerkmale im Papier und auf der Oberfläche. Dekra weist darauf hin, dass die verringerte Zahl der Haltereintragungen es erschwert, die Geschichte eines Fahrzeugs nachzuvollziehen. Laut KBA gibt es, neben der Drucktechnik, aber einen triftigen Grund für die Beschränkung der angegebenen Halterdaten, und zwar den Datenschutz. Nicht jeder Ex-Halter möchte, dass Angaben zu Name und Wohnort in die Hände späterer Besitzer des Wagens gelangen. Allerdings wird ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.