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Keinen neuen Mietvertrag akzeptieren

Wir haben einen neuen Hauseigentümer, der den Mietern neue Mietverträge vorgelegt hat, die sie unterschreiben sollen. Wie ist die Rechtslage? Irena K., Berlin Das gesetzliche Mietrecht schützt Mieter davor, bei einem Eigentümerwechsel einen neuen (und vermutlich für sie schlechteren) Mietvertrag abschließen zu müssen. Es gilt der Grundsatz: »Kauf bricht nicht Miete«. Ein neuer Eigentümer tritt in ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/78307.keinen-neuen-mietvertrag-akzeptieren.html

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