Strafanzeige wegen Angriffskrieg auf Afghanistan

Berufung auf Paragraf 80 StGB / Kasseler Forum sucht Unterstützung

  • Peter Liebers
  • Lesedauer: 2 Min.
Mitglieder des »Kasseler Forum für den Frieden e. V.« bereiten eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen des Verdachtes der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Afghanistan nach Paragraf 80 StGB und aus weiteren rechtlichen Gründen vor. Der Verdacht richte sich gegen Mitglieder der Bundesregierung, leitende Beamte des Bundeskanzleramtes und des Bundesverteidigungsministeriums sowie gegen Mitglieder des Bundestages, insbesondere des Verteidigungsausschusses, heisst es in der Anzeige.
Er unterstütze die Aktion einiger Freunde, die diese Anzeige gegen die Bundesregierung einleiten wollen und den Text am 13. November als Zeitungsanzeige platzieren möchten, teilte Dr. Peter Strutynski vom Bundesausschuss Friedensratschlag am Wochenende mit. Das koste natürlich viel Geld. Aber ein Krieg sei teurer, heisst es in einem Aufruf zu Unterstützerunterschriften, die mit einem Betrag von mindestens 50 Mark verbunden sein müssen.
Die Begründung der Strafanzeige stützt sich auf Medienberichte, denen zufolge sich die Bundesregierung einem Krieg gegen Afghanistan anschließen wolle, also gegen ein Land, das selbst weder Deutschland noch irgendein anderes Land angegriffen hat. Es liege auch kein Mandat der UNO für diesen Krieg vor. Die Begründung der bisher kriegführenden Länder laute zwar, Afghanistan liefere eine Person nicht an die USA aus, von der behauptet wird, dass sie dort ein Verbrechen begangen hat. Inzwischen werde aber offen gesagt, weitere Kriegsziele seien die Beseitigung einer bestimmten Regierung und einer bestimmten Staatsordnung. Andere Informationen deuteten darauf hin, dass der Krieg auch zur Absicherung künftiger Ölgeschäfte geführt wird.
Damit von Deutschland nie wieder Angriffskriege geführt werden, seien 1949 zusammen mit dem Grundgesetz die Paragrafen 80 StGB (Vorbereitung eines Angriffskrieges) und 81 (Aufstacheln zum Angriffskrieg) in Kraft gesetzt worden. »Wir sind der Auffassung, dass die Regierung gegen Geist und Text dieser Bestimmungen verstößt, und fordern Sie auf, Anklage zu erheben«, heißt es in der Begründung der an die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin gerichteten Anzeige.
Für den Fall der Verfahrenseröffnung wird darum gebeten, die Nebenklage - besonders auch von Angehörigen von Afghanen in Deutschland - zuzulassen.

Unterstützerbeiträge können überwiesen werden an: Kasseler Forum f. d. Frieden e.V. Kt. Nr.: 065508 bei Kasseler Sparkasse (BLZ 52050353) Stichwort: »Anzeige«
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