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Unzulässige Nutzung
Asylbewerberheim in Gewerbegebiet untersagt
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft in einem Gewerbegebiet in Bad Doberan untersagt. Der Landkreis Rostock will die ehemalige Pension »Eikboom« als Gemeinschaftsunterkunft nutzen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
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