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Unzulässige Nutzung

Asylbewerberheim in Gewerbegebiet untersagt

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft in einem Gewerbegebiet in Bad Doberan untersagt. Der Landkreis Rostock will die ehemalige Pension »Eikboom« als Gemeinschaftsunterkunft nutzen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/800301.unzulaessige-nutzung.html

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