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Umstrittenes Inzestverbot bleibt erhalten

Urteil des Gerichtshofs ist rechtskräftig

Straßburg (AFP/nd). Deutschland darf an seinem umstrittenen Inzestverbot festhalten. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Der Antrag des Klägers, den Fall zur Überprüfung an die Große Kammer zu verweisen, sei abgewiesen worden. Damit ist der Mann aus Leipzig, dessen Liebesbeziehung zu seiner...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/800657.umstrittenes-inzestverbot-bleibt-erhalten.html

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