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Rechte und Pflichten bei Teilzeitbeschäftigung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei berufstätigen Müttern ist ein gesellschaftlicher Dauerbrenner. Fakt ist: 2010 waren von Männern und Frauen mit minderjährigen Kindern knapp 70 Prozent der Mütter in Teilzeit beschäftigt. Nachfolgend einige Fragen & Antworten zur Teilzeitbeschäftigung von Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Was sagt das Gesetz über Teilzeitarbeit aus? Der rechtliche Hintergrund ist eindeutig. Grundsätzlich haben Mitarbeiter einen Rechtsanspruch, von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn der Betrieb mehr als 15 Angestellte hat - Auszubildende nicht mitgezählt (§ 8 Absätze 1 und 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschäftigte bereits seit mindestens sech...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/800853.wovon-haengt-die-genehmigung-ab.html

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