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Passagieren wurde Anschlussflug verwehrt

Reiserecht

Da das Reisegepäck noch nicht umgeladen war, nahm deshalb die Fluggesellschaft die Passagiere auf dem Anschlussflug nicht mit. Daraufhin verklagten die abgewiesenen Fluggäste die Airline.

Der strittige Fall: Eine Gruppe von neun Reisenden hatte über ein Reisebüro eine Flugpauschalreise nach Curaçao gebucht. Der Hinflug ging von München über Amsterdam nach Curaçao. Schon in München erhielten die Reisenden ihre Bordkarten für den Anschlussflug. In Amsterdam sollten sie um 11.15 Uhr ankommen, der Weiterflug sollte um 12.05 Uhr starten. Doch der Zubringerflug hatte 20 Minuten Verspätun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/800869.passagieren-wurde-anschlussflug-verwehrt.html

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