»Die Mieter zahlen die Zeche allein«

Mietrechtsanwalt Hans-Christoph Friedmann über mögliche Folgen energetischer Gebäudesanierungen für die Mieter

Hans-Christoph Friedmann ist Fachanwalt für Mietrecht und berät unter anderem für die Berliner Mietergemeinschaft. Mit ihm sprach Haidy Damm über die geplanten Änderungen und seine bisherigen Erfahrungen mit der energetischen Gebäudesanierung.

Hans-Christoph Friedmann, Fachanwalt für Mietrecht
Hans-Christoph Friedmann, Fachanwalt für Mietrecht
nd: Was ist eine energetische Gebäudesanierung konkret?
Friedmann: Typisch ist die Fassadendämmung bei Altbauten. Da bekommen Sie ein Gerüst vors Haus und dann werden Dämmplatten angebracht. Die sollen dann Heizkosten verringern, allerdings kann das gerade bei Altbauten den unerwünschten Nebeneffekt haben, dass sich vermehrt Schimmel bildet und weniger Licht in die Wohnung kommt.

Wie ist die bisherige Rechtslage?
Es ist bisher schon so, dass eine Modernisierung nicht mehr allein den Wohnwert verbessern muss, wie es zum Beispiel beim Einbau eines Erstbades wäre. Modernisierungen, die der nachhaltigen Einsparung von Energie dienen, können schon jetzt durchgeführt und die Kosten mit elf Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden. Dabei ist es egal, ob die Modernisierung dem Mieter zugute kommt, etwa indem er tatsächlich Heizkosten einspart.

Was verändert sich durch den Gesetzentwurf?
Geplant ist beispielsweise, dass ein Mieter zukünftig f...






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