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Der Krankenschein ist grundsätzlich zu akzeptieren

Urteile in Kürze

Nachfolgend einige Urteile von Arbeitsgerichten in Kürze: vom Krankenschein über Mobbing bis zur Kündigung. Ein Arbeitgeber muss den Nachweis einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich akzeptieren. Die ärztliche Bescheinigung ist als gesetzlich geforderter Nachweis ausreichend. Von dieser Regel gibt es allerdings eine Ausnahme: Die Nachweiskraft geht dann verloren, wenn der...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/801447.der-krankenschein-ist-grundsaetzlich-zu-akzeptieren.html

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