Krankenkassen sollen unter Kartellrecht

Umstrittener Gesetzentwurf passierte Parlament

Die Bundesregierung will Krankenkassen künftig dem Kartellrecht unterstellen. Weil es dagegen seit langem massive Bedenken aus Sozialverbänden und der Opposition gibt, hat sie den entsprechenden Beschluss gestern gut versteckt durch den Bundestag zu mogeln versucht.

Der Tagesordnungspunkt auf der gestrigen Plenartagung des Bundestages hieß lapidar »Wettbewerbsbeschränkungen« (8. GWB-ÄndG). In der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geht es auch darum, Krankenkassen künftig dem Kartellrecht zu unterstellen.

Gesetzliche Krankenkassen haben einen Versorgungsauftrag und unterliegen bisher den Regelungen des Sozialgesetzbuches. Das fordert sie nicht nur auf, wirtschaftlich zu handeln, sondern auch zusammenzuarbeiten und alle Versicherten gleichwertig zu behandeln. Würden sie dem Kartellrecht unterstellt, könnte es künftig schwierig oder unmöglich werden, gemeinsame Projekte in der Prävention wie beispi...


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