Sittenwidrige Zinsen

Grundschuld

Eine Grundschuld mit einem Zinssatz von 48 Prozent p. a. ist sittenwidrig. Daher darf das Grundbuchamt sich weigern, eine solche Belastung für ein Grundstück ins Grundbuch einzutragen.

Dies gilt auch dann, wenn als Kreditgeber ein Pfandleihbüro auftritt. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 2 W 19/12).

Hintergrund: Häufig werden Darlehen mit Hilfe einer Grundschuld abgesichert. Mit dieser wird ein Grundstück des Schuldners belastet. Die Grundschuld muss zu ihrer Wirksamkeit im Grundbuch eingetragen werden und gibt dem Gläubiger das Recht, sich in Höhe eines bestimmten Betrages am Grundstück schadlos zu halten - er kann also Mieteinnahmen beanspruchen oder die Zwangsversteigerung bzw. Zwangsve...


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