So ist der weitere Abbau von Mieterrechten geplant

Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes in erster Lesung vom Bundestag beraten

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes wird von Politikern als »ausgewogen« bezeichnet. Es ist eine Gesetzesänderung unter dem Vorwand der Energieeinsparung und des Schutzes vor »Mietnomaden«. In der Praxis wird das Mietrechtsänderungsgesetz für die Mieter erhebliche Nachteile bringen (siehe auch nd-Ausgabe vom 16. Oktober 2012, Seite 2). Dazu weitere Erläuterungen.

1. Bei den von Mietern zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung sollen die bislang üblichen Ankündigungen der Vermieter wesentlich vereinfacht werden. So soll es künftig genügen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigungen (drei Monate vor Baubeginn) statt konkreter Angaben nur noch allgemeine Pauschalwerte enthalten.

Auch wenn ein Vermieter die Modernisierung nicht vollständig oder überhaupt nicht ankündigt, wie das im Gesetz vorgeschrieben ist, darf er dennoch die damit verbundene Mieterhöhung - so wie bisher - erst sechs Monate später fordern und durchsetzen.

Der Begriff der Modernisierung soll weiter gefasst werden. Dazu gehören Investitionen, die nachhaltig Energie einsparen oder effizienter nutzen. Hierbei handelt es sich um keine Kleinigkeiten: Elf Prozent der hohen Kosten können, ebenfalls wie schon bisher, auf die monatliche Miete umgelegt werden, und zwar dauerhaft. Wenn diese Regelung so ble...


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