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Dürfen private Chatprotokolle auf dem Arbeitsplatzrechner als Beweis genutzt werden?

Streit um außerordentliche Kündigung

Stützt sich der Arbeitgeber zum Nachweis des Vorwurfs, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen, auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, so unterliegen diese Protokolle keinem Beweisverbot. Bei deren Nutzung handelt es sich auch nicht um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, zu denen der Betriebsrat vorher angehört werden muss.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/802169.duerfen-private-chatprotokolle-auf-dem-arbeitsplatzrechner-als-beweis-genutzt-werden.html

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