Alter Fahrzeugschein hat ausgedient

Seit 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere

  • Jürgen Calließ
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.
Zum 1. Oktober 2005 haben sich die Kraftfahrer von zwei vertrauten Dokumenten verabschieden müssen. Denn Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind durch die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzt worden. Der Grund für die Änderung ist eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente, die europaweit durch einheitliche Identifizierungscodes für eine verbesserte Lesbarkeit der Angaben zu Halter und Fahrzeug sorgt. Die alten Fahrzeugpapiere behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ist nicht erforderlich. Die neuen Zulassungsbescheinigungen werden fortan bei Erstzulassung und jeder Änderung der Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle ausgegeben, also bei Ummeldung, Halterwechsel oder der Eintragung technischer Änderungen. Der Fahrzeughalter erhält dann immer die beiden Dokumente in neuer Ausfertigung. Der neue Fahrzeugschein ist optisch dem bisherigen Dokument sehr ähnlich. Allerdings wird an Stelle der bisherigen Ziffern 1 bis 33 mit Codes gearbeitet. Wo bisher Höchstgeschwindigkeit stand, steht nun ein für alle europäischen Länder identischer Code aus Buchstaben und Ziffern. Die Erläuterungen stehen auf der Rückseite. Weit mehr Änderungen gibt es beim Nachfolger des Fahrzeugbriefes. Er hat das Format DIN A4 und ist nur noch einseitig bedruckt. Die Folgen sind gerade für Gebrauchtwagenkäufer gravierend. Denn bisher konnten in einem Fahrzeugbrief bis zu sechs Halter in Folge aufgeführt werden. Jetzt sind es nur noch zwei. Wer also einen Vorführwagen kauft, der vorher auf den Autohändler zugelassen war, ist dann schon der zweite und somit letzte Halter auf dem Dokument. Ein weiterer Käufer muss neben den Gebühren für die Ummeldung auch für die neuen Papiere zahlen. Merkmal beider Dokumente ist neben der vereinfachten Lesbarkeit im grenzüberschreitenden Verkehr die höhere Fälschungssicherheit. So hatte der bisherige Fahrzeugschein keine Registriernummer. Künftig wird sich die Spur gestohlener Dokumente besser zurückverfolgen lassen. Grund für die verringerte Zahl der Haltereintragungen ist der Datenschutz. Nicht jeder Ex-Halter möchte, dass Angaben zu Name und Wohnort in die Hände späterer Besitzer des Autos gelangen. Die Anzahl ...

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