LINKE gewinnt Verfassungsklage

NRW-Verfassungsrichter: Rot-Grün brachte Landeshaushalt 2012 zu spät ein

Die alte rot-grüne Landesregierung hat den Haushalt für das aktuelle Jahr viel zu spät in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht und so gegen dessen Rechte verstoßen, rügte heute das NRW-Verfassungsgericht. Geklagt hatte die LINKE, die das Urteil begrüßte. Die gescheiterten Haushaltsverhandlungen hatten zu Neuwahlen geführt.

Sowohl Kläger (die Linksfraktion im Landtag) als auch Beklagte (die alte rot-grüne Minderheitsregierung) sind in dieser Form nicht mehr existent. Doch das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichts NRW ist eine schallende Ohrfeige für die längst mit eigenständiger Mehrheit regierende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ein Erfolg für die im Mai aus dem Landtag geflogenen LINKE. Die rot-grüne Minderheitsregierung hat gegen das Budgetrecht des Landtages verstoßen, als sie Ende letzten Jahres den Haushalt für 2012 verspätet einbrachte. Das entschied heute der in Münster ansässige Landesverfassungsgerichtshof. Der Etat habe nicht mehr rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres 2012 verabschiedet werden können, so die Richter weiter. Eine solch späte Einbringung sei nur in Ausnahmefällen möglich, zu denen jedoch nicht der Status einer Minderheitsregierung gehöre. In aller Regel muss der Haushalt bis zum 30. September des Vorjahres in...

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