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Schutzfrist

Stärkung von Urhebern

Musiker, Sänger und andere ausübende Künstler erhalten einen längeren Urheberschutz auf ihre Werke. Das Bundeskabinett beschloss gestern eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Außerdem sollen die Künstler an Zusatzeinnahmen von Plattenfirmen beteiligt werden. Bei Musikwerken mit Text soll die Schutzfrist von 70 Jahren nicht mehr getrennt für Komponi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/802887.schutzfrist.html

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