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Das Erbschaftssteuerrecht ist verfassungswidrig

Spektakuläres Urteil des BFH

Wenn Oma ihr Häuschen vererbt, wird das hoch besteuert - aber zehn Mietshäuser können steuerfrei bleiben. Die Konsequenz: Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält die Befreiung von der Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen für verfassungswidrig, weil Betriebsvermögen zu Unrecht verschont wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/803437.das-erbschaftssteuerrecht-ist-verfassungswidrig.html

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